Einleitung

  1. Gegenstand der Untersuchung
  2. Ziele der Arbeit, Forschungsfragen und Stand der Forschung
  3. Gang der Darstellung und Quellen

Erster Teil: Bürgerliche Revolution, Bauernbefreiung und Industriali­sierung als Wegbereiter des neuen Wasserrechts

  1. Das Herzogtum Braunschweig im 19. Jahrhundert
    1. 1.1.    Verfassungskonflikt unter Karl II. bis zu seiner Vertreibung
    2. 1.2.    Die Übernahme der Regentschaft durch Herzog Wilhelm
    3. 1.3.    Zwischenbefunde
  1. Die „Neue Landschaftsordnung“ (NLO) von 1832
    1. 2.1.    Verfassungsrechtlicher Rahmen für das neue Wasserrecht
    2. 2.2.    Novellierungen der NLO von 1848 und 1851
    3. 2.3.    Folgen für Rechtsanwendung und Gesetzgebung
  1. Entwicklung von Landwirtschaft und Industrie und die Folgen für das Wasser(recht)
    1. 3.1.    Bauernbefreiung und Flurbereinigung ab 1834
    2. 3.2.    Die Anfänge der Zuckerrübenindustrie
    3. 3.3.    Auswirkungen von Agrarreformen und Industrialisierung auf die Gewässer
      1. 3.3.1.     Nutzung der Gewässer zur Entwässerung und Bewässerung des Bodens
      2. 3.3.2.     Nutzung der Triebkraft des Wassers
      3. 3.3.3.     Nutzungskonflikte in Folge zunehmender Inanspruchnahme des Wassers
    4. 3.4.    Die Industrialisierung im Herzogtum ab 1850 und ihre Folgen für die Gewässer
      1. 3.4.1.     Entwicklung von Zuckerindustrie und anderer Industriezweige
      2. 3.4.2.     Belastung der Gewässer in Folge industrieller Nutzung
      3. 3.4.3.     Entwicklung in der Stadt Braunschweig bis zur Inbetriebnahme des Rieselguts Steinhof
        1. 3.4.3.1.     Bevölkerungszunahme im 19. Jahrhundert
        2. 3.4.3.2.     Versorgung der Einwohner der Stadt mit Trinkwasser
        3. 3.4.3.3.     Abwasserentsorgung in der Stadt Braunschweig
        4. 3.4.3.4.     Die „Wasserkalamität“ von 1890/’91 und ihre technische Lösung 1895
      4. 3.4.4.     Zwischenfazit
  1. Wasserrecht in Braunschweig bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze
    1. 4.1.    Braunschweigisches Partikularrecht
      1. 4.1.1.     Ältere landesherrliche Verordnungen
      2. 4.1.2.     Polizei-Reglement für die Oberschunter
      3. 4.1.3.     Mühlenrecht
    2. 4.2.    Subsidiär geltendes gemeines und altes deutsches Wasserrecht
      1. 4.2.1.     Öffentliche und private Gewässer sowie „gemeines Wasser“
      2. 4.2.2.     Eigentum an den privaten und den öffentlichen Flüssen
      3. 4.2.3.     Gemeingebrauch an den öffentlichen Flüssen nach römischem bzw. gemeinem Recht
        1. 4.2.3.1.     Begründung und Grenzen des Gemeingebrauchs
        2. 4.2.3.2.     Inhalt und Ausübung des Gemeingebrauchs
        3. 4.2.3.3.     Regelung und Schutz des Gemeingebrauchs
      4. 4.2.4.     Gemeingebrauch nach deutschem Recht
      5. 4.2.5.     Rechtsnatur und Erwerb der Sondernutzungsrechte
    3. 4.3.    Zwischenbefunde
    4. 4.4.    Einzelne Gerichtsentscheidungen zum Wasserrecht
  1. Der „politische Impuls“ von 1849
  1. Fazit

Zweiter Teil: Genese der Wassergesetze von 1851

  1. Einleitung des Verfahrens in der Landesversammlung
    1. 1.1.    Ordentliche und außerordentliche Landtage
    2. 1.2.    Zusammensetzung der Landesversammlung
    3. 1.3.    Gegenstände der Verhandlungen
      1. 1.3.1.     Beschwerde- und Bittschriften
      2. 1.3.2.     Vorschlagsrecht (Recht zur „Motion“) der Landesversammlung
      3. 1.3.3.     Gesetzesentwürfe der Regierung
  1. Regierungsvorlage vom 4. November 1850
    1. 2.1.    Mitwirkung des Staatsministeriums am Gesetzgebungsverfahren
      1. 2.1.1.     Kabinette von 1831-1859
      2. 2.1.2.     Geschäftsbereiche im Ministerium
    2. 2.2.    Die Ministerialkommission
    3. 2.3.    Motive der Regierung
    4. 2.4.    Der Entwurf des Gesetzes
  1. Prüfung durch die Kommission der Landesversammlung
    1. 3.1.    Erster Bericht der Kommission vom 7. Mai 1851
      1. 3.1.1.     Nutzung der Gewässer
      2. 3.1.2.     Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Wasserzüge
      3. 3.1.3.     Prüfung der §§ 17-72 der Regierungsvorlage
    2. 3.2.    Zweiter Bericht der Kommission vom 7. Juni 1851
  1. Beratung der Regierungsvorlage in der Landesversammlung
    1. 4.1.    Einteilung der Wasserzüge in öffentliche Flüsse und Privatgewässer
    2. 4.2.    Unterhaltung und Veränderungen öffentlicher Gewässer
    3. 4.3.    Nutzung öffentlicher Flüsse
      1. 4.3.1.     Entwässerung der Grundstücke
        1. 4.3.1.1.     Anlagenbegriff
        2. 4.3.1.2.     Genehmigungsfreie Anlagen
        3. 4.3.1.3.     Genehmigungspflichtige Anlagen
        4. 4.3.1.4.     Entschädigung Dritter
        5. 4.3.1.5.     Zwangsenteignungen („Expropriationen“)
        6. 4.3.1.6.     Vorschriften zur Kostentragung und zur Unterhaltung von Anlagen
        7. 4.3.1.7.     Bildung von Verbänden
      2. 4.3.2.     Bewässerung des Bodens
    4. 4.4.    Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren
      1. 4.4.1.     Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Justiz und Verwaltung
      2. 4.4.2.     Vorschriften zum Verfahren
      3. 4.4.3.     Kosten des Verfahrens
    5. 4.5.    Schluss-, insbesondere Strafbestimmungen
  1. Abschluss des Verfahrens
    1. 5.1.    Zustimmung der Landesversammlung
    2. 5.2.    Ausfertigung und Verkündigung der Gesetze
  1. Ergebnisse des ersten Gesetzgebungsverfahrens
    1. 6.1.    Entwässerungsgesetz
      1. 6.1.1.     Zwang gegen Dritte
      2. 6.1.2.     Privatrechtsgestaltende Wirkung des Entwässerungsgesetzes
      3. 6.1.3.     Unterhaltung der Entwässerungsanlagen
      4. 6.1.4.     Zuständigkeit und Verfahren
    2. 6.2.    Flussgesetz
      1. 6.2.1.     Kriterien zur Einteilung der Gewässer in öffentliche Flüsse und Privatgewässer
      2. 6.2.2.     Unterhaltungs- und Kostentragungspflichten
      3. 6.2.3.     Bewirtschaftung der öffentlichen Gewässer im Interesse von öffentlicher Sicherheit und Wohlfahrt einzelner Gemeinden
      4. 6.2.4.     Zuständigkeiten und Verfahren
  1. Zwischenfazit

Dritter Teil: Das Wassergesetz von 1876

  1. Einleitung des Verfahrens in der Landesversammlung
  1. Regierungsvorlage vom 7. Januar 1874
  1. Verfahren im Ausschuss der Landesversammlung
  1. Vorprüfung des Entwurfs durch die Kommissionen der Landesversammlung
  1. Beratungen des Entwurfs in der Landesversammlung
    1. 5.1.    Allgemeine Bestimmungen
      1. 5.1.1.     Einteilung der Gewässer
      2. 5.1.2.     Zuständigkeit der Behörden
    2. 5.2.    Besondere Bestimmungen
      1. 5.2.1.     Erhaltung und Veränderung der Gewässer
        1. 5.2.1.1.     Unterhaltung der öffentlichen Gewässer
        2. 5.2.1.2.     Sicherung des Wasserabflusses vor Störungen
        3. 5.2.1.3.     Veränderung der öffentlichen Gewässer
        4. 5.2.1.4.     Erhaltung und Veränderung der Privatgewässer
      2. 5.2.2.     Gewässerbenutzung
        1. 5.2.2.1.     Benutzung der öffentlichen Gewässer
        2. 5.2.2.2.     Entwässerungsanlagen
        3. 5.2.2.3.     Aufsichtsrecht, Straf- und Übergangsvorschriften
    3. 5.3.    Beratung besonderer Anträge
      1. 5.3.1.     Besondere Anträge der Kommission
      2. 5.3.2.     Selbständiger Antrag des Abgeordneten Holle
  1. Abschluss des Verfahrens
  1. Ergebnisse des zweiten Gesetzgebungsverfahrens
    1. 7.1.    Einteilung, Unterhaltung und Veränderung der Gewässer
    2. 7.2.    Gestattung der Gewässerbenutzung
      1. 7.2.1.     Freier Gemeingebrauch, Anzeigepflicht und Kontrollerlaubnis
      2. 7.2.2.     Hoheitliche Verleihung von Nutzungsrechten
    3. 7.3.    Bewirtschaftung der Gewässer
    4. 7.4.    Öffentliche Sicherheit und andere Gemeinwohlbelange
    5. 7.5.    Schutz der Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen
  1. Fazit

Zusammenfassung

Anhang

Anhang 1. Gesetz über Entwässerung und Bewässerung der Grundstücke und über Stauanlagen: Regierungsvorlage vom 4. November 1850 (Auszug)

Anhang 2. Gesetz über Entwässerung und Bewässerung der Grundstücke und über Stauanlagen: Synopse von Regierungsvorlage, Änderungsvorschlägen der Kommission und der in der Landesversammlung beschlossenen Fassung der ursprünglichen §§ 1-16 und 17-72 des Regierungsentwurfs

Anhang 3. Gesetz über Entwässerung und Bewässerung der Grundstücke und über Stauanlagen: Synopse der §§ 105-124 der Regierungsvorlage, der neuen, von der Kommission vorgelegten Bestimmungen und der letztlich im Entwässerungsgesetz in Kraft getretenen Vorschriften über die Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren

Anhang 4. Gesetz, die Erhaltung der öffentlichen Flüsse und sonstigen Wasserzüge, sowie Veränderungen an denselben betreffend: Synopse der von der Kommission vorgeschlagenen Bestimmungen für ein Flussgesetz und der Vorschriften des Gesetzes, die Erhaltung der öffentlichen Flüsse und sonstigen Wasserzüge, sowie Veränderungen an denselben betreffend vom 19. Dezember 1851

Anhang 5. Wassergesetz für das Herzogtum Braunschweig: Synopse der Regierungsvorlage von 1874, der Kommissionsvorschläge, der Fassung des Gesetzes nach den Beschlüssen der ersten Lesung
und des Wassergesetzes vom 20. Juni 1876

Abkürzungsverzeichnis

Quellen- und Literaturverzeichnis

  1. Archivalien / Ungedruckte Quellen
  2. Gedruckte Quellen
    1. 2.1. Landtagsdrucksachen (Protokolle, Anlagen und Sitzungsberichte)
    2. 2.2. Amtliche und private Sammlungen von Gesetzen, Verordnungen usw.
    3. 2.3. Zeitungen und Zeitschriften
    4. 2.4. Enzyklopädien, Nachschlagewerke
  1. Gedruckte Quellen und zeitgenössische Literatur bis 1876
  2. Gedruckte Quellen und Literatur nach 1876