Unterabschnitt 3.4.4

3.4.4. Zwischenfazit

Während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts traten als eine Folge der Industrialisierung im Herzogtum Braunschweig zunehmend Probleme rund um die Gewässer, ihre Nutzung und letztlich auch in Folge ihrer zunehmenden Verschmutzung auf.

Abgesehen von den eher (ab)wassertechnischen Problemen, die wenigstens zum Teil letztlich erst gegen Ende des Jahrhunderts gelöst werden konnten, brachten die Konflikte um die Gewässernutzung bereits um die Jahrhundertmitte und damit schon vor dem Einsetzen der „industriellen Revolution“ auch eine Reihe von Rechtsfragen mit sich. Ging es anfangs noch darum, die widerstreitenden Interessen von Landwirten und Mühlenbetreibern auszugleichen, wurde später diskutiert, inwieweit die Verschmutzung des Wassers durch andere Nutzungen in ein ordnungsgemäß erworbenes Wassernutzungsrecht eingriff.[382]

Entsprechende Rechtsfragen und Rechtsstreite wurden an die jeweils örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden, regelmäßig die Kreisdirektionen, heran- oder vor den Gerichten ausgetragen. Verwaltung wie Justiz waren somit gefordert, die Gewässernutzung im Einzelfall auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Wasserrechts zu überwachen und ggf. zu regeln bzw. zu steuern.


 

[382] Bejahend MÜGGE, Entwicklung, S. 162.