Unterabschnitt 3.3.3

3.3.3. Nutzungskonflikte in Folge zunehmender Inanspruchnahme des Wassers

Die beschriebenen Nutzungen der Gewässer fanden nicht spannungsfrei nebeneinander statt – im Gegenteil: Die Entwässerungsunternehmen nicht weniger Landwirte wurden durch die Stauanlagen der Mühlenbetreiber zumindest behindert, da das Aufstauen der Wasserzüge und der damit einhergehende höhere Pegelstand zum Teil wieder zu einer Versumpfung des Bodens und anderen Problemen führte,[223] die durch die Bemühungen zur Entwässerung gerade vermieden werden sollten.

Auch umgekehrt kam zu Konflikten zwischen Landwirten und Betreibern von Wassermühlen oder sonstigen Wassertriebwerken. Etwa wenn Bauern Wasser zur Bewässerung ihres Ackerlandes aus den Flüssen entnahmen, was zu einem Absinken des Pegels führte.[224] Zum Betrieb von Wassermühlen oder anderen Wassertriebwerken durch Wasserkraft musste der Wasserstand in den betreffenden Wasserzügen eine bestimmte Mindesthöhe aufweisen. Wurde sie unterschritten, war der Betrieb der Anlage nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich, etwa wenn das Wasser in Folge eines zu geringen Pegelstandes die Wasserräder von Mühlen gar nicht mehr erreichte.

Daneben wirkte sich insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme erster Zuckerfabriken zur industriellen Gewinnung von Zucker aus Zuckerrüben spürbar nachteilig auf das Umweltmedium Wasser aus. Durch Entnahme von Wasser aus den Flüssen und Bächen zu Produktionszwecken, vor allem aber durch das Einleiten von Abwässern aus den Zuckerfabriken in kleine Flüsse wie etwa Oker, Schunter und Wabe, verschlechterte sich deren Wasserqualität zusehends, so dass die Gewässer nur noch eingeschränkt zur Gewinnung von Trink- und sonstigem Brauchwasser für die Haushalte in den anliegenden Städten und Dörfern genutzt werden konnten.


[223] Siehe zu den Einzelheiten die Beschwerdeschrift verschiedener Gemeinden an die Ständeversammlung, abgedruckt unter Nr. 34, in: 6. ordentl. LT von 1848-1851, Anl. 2 zu Protokoll Nr. 27, S. 19.
[224] Angesichts der überwiegend eher kleinen Flüsse des Herzogtums – ausgenommen die als Strom ( = großer Meereszufluss) klassifizierte Weser – wie Fuhse (an der sich tatsächlich eine Reihe von Wassermühlen befanden), Oker, Schunter (trieb um 1863 die Papiermühlen bei Räbke an), usw. oder Bächen wie Wa[a]be, Mittelriede usw. konnte das vor allem während der Jahreszeiten, in denen die Gewässer ohnehin wenig Wasser führten, tatsächlich schnell eintreten; zu den Flüssen und Bächen des Herzogtums s. LAMBRECHT, Herzogthum, S. 111-119.